Nachzahlung Säule 3a und höhere Besteuerung bei Vorsorgegelder
In der Schweiz wird derzeit intensiv über steuerliche Veränderungen im Bereich der Altersvorsorge diskutiert. Einerseits ist ab 2025 eine neue Möglichkeit zur Nachzahlung in die Säule 3a eingeführt. Andererseits plant der Bundesrat, Kapitalbezüge aus der Vorsorge künftig höher zu besteuern.
Was bedeuten diese Entwicklungen für die persönliche Vorsorgeplanung? Und lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse oder die (rückwirkende) Einzahlung in die Säule 3a überhaupt noch?
Nachzahlungen in die Säule 3a: das gilt ab 2026
Ab 2026 können rückwirkend Einzahlungen in die Säule 3a getätigt werden. Damit lassen sich künftig Lücken schliessen, welche in den zehn vorangehenden Jahren entstanden sind. Die Leitplanken wurden vom Gesetzgeber wie folgt bestimmt:
- Nur Beitragslücken, welche ab 2025 entstehen, können geschlossen werden. Frühere Jahre bleiben ausgeschlossen.
- Bevor eine rückwirkende Einzahlung in die dritte Säule getätigt werden kann, muss der maximale Jahresbeitrag für das aktuelle Jahr vollständig eingezahlt worden sein.
- Pro Jahr ist nur eine Nachzahlung in die Säule 3a erlaubt, und diese muss in einem Jahr erfolgen, in dem ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.
Die restriktiven Bedingungen bei Nachzahlungen in die Säule 3a führen dazu, dass nur wenige Personen von dieser Neuerung profitieren können.
Besteuerung der Vorsorgegelder: Höhere Steuern auf Kapitalbezügen auf Bundesebene geplant
Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 schlägt der Bundesrat eine stärkere Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorgegeldern vor. Betroffen sind dabei Pensionskassen- und Freizügigkeitsvermögen sowie Säule 3a-Guthaben. Im Ergebnis soll die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zu Rentenbezügen reduziert werden.
Die Vorsorgekapitalien sollen weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden. Eine überraschende Neuerung ist, dass der Bundesrat die Individualbesteuerung von Kapitalbezügen auch bei gemeinsamer Steuerpflicht vorschlägt.
Die Steuerbelastung zeigt sich wie folgt:
Grenzsteuersätze Bund | ||
---|---|---|
Aktuell | Neu | |
Bezüge bis CHF 100’000 |
0,0% - 0,5% | 0,1% - 1,0% |
Bezüge bis CHF 250’000 |
0,6% - 1.6% | 3,0% - 5,0% |
Bezüge ab CHF 10’000’000 |
2,3% | 11,5% |
Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Diese Pläne stossen auf Kritik, da sie das Vertrauen in die Altersvorsorge beeinträchtigen könnten. Insbesondere wird bemängelt, dass die nachträgliche Änderung der Besteuerung für bereits vorhandenes, angespartes Vorsorgekapital einen Verstoss gegen das Prinzip von Treu und Glauben darstellen könnte. Zudem wird befürchtet, dass solche Massnahmen die Attraktivität des Alterssparens verringern und somit der Altersvorsorge insgesamt schaden könnten.
Die Vorlage ist bis am 5. Mai 2025 im Vernehmlassungsverfahren. Anschliessend wir die Botschaft zu Händen des Parlaments ausgearbeitet. Früheste Einführung ist auf Anfang 2027 vorgesehen.
Lohnt sich der Einkauf in die Säule 3a oder Pensionskasse noch? Unser Fazit
Grundsätzlich trifft die vorgeschlagene Steuererhöhung nur Steuerpflichtige, welche ein Kapitalbezug in Betracht ziehen. Die steuerlichen Vorteile von Einkäufen oder Einzahlungen mit späterem Rentenbezug bleiben hingegen unberührt.
Aktuell darf angenommen werden, dass trotz Steuerdebatte die Säule 3a und die Pensionskassen speziell für konservative Anlegerinnen und Anleger auch aus steuerplanerischer Sicht prüfenswerte Pfeiler der Vorsorge bleiben. Wichtig ist, nach Möglichkeit einen gestaffelten Bezug über mehrere Jahre anzustreben und das Säule-3a-Vermögen auf verschiedene Konten zu verteilen, um von der milderen Progression zu profitieren.
Risikoaffine Anlegerinnen und Anleger hingegen sollten abwägen, ob die steuerlichen Vorteile in Zukunft noch die Nachteile der Kapitalbindung und eingeschränkten Anlagemöglichkeiten aufwiegen – insbesondere, da private Kapitalgewinne nach wie vor steuerfrei sind. Die politische Entwicklung bleibt abzuwarten – klar ist: Wer seine Vorsorgeplanung nicht regelmässig überprüft, läuft Gefahr, von steuerlichen Änderungen negativ überrascht zu werden.
Die Steuerberaterinnen und Steuerberater bei KENDRIS kennen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Vorsorgebesteuerung und könne Sie massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse optimal beraten.