Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-up Unternehmen
Motivation und Bindung von Schlüsselpersonen im Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungen. Auf was muss geachtet werden?
Gerade bei Start-up Unternehmen wird viel Flexibilität, lange Arbeitszeiten, ein hohes Ausmass an Kreativität und Unternehmergeist gefordert. Dies steht teilweise – gerade in der Aufbauphase – im Widerspruch zu nicht markgerechten Löhnen. Aus diesem Grund werden Mitarbeiterbeteiligungen zunehmend ein Thema.
Mitarbeiterbeteiligungen können dazu dienen, wichtige Schlüsselpersonen unter den Angestellten eines Unternehmens zu motivieren. Die Beteiligung von Mitarbeitern in Start-up Unternehmen ist in den USA, vor allem im Silicon Valley ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Auch hierzulande erlangt diese Idee immer grösserer Beliebtheit. Start-ups sind bestrebt, Schlüsselpersonen durch mögliche Anreize in Form von Erfolgs-, Kapitalbeteiligungs- oder sonstigen Modellen langfristig am Erfolg der Unternehmung zu partizipieren.
Ausarbeitung Mitarbeiterbeteiligungsplan
In einem ersten Schritt ist es wichtig, die organisatorischen, gesellschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bevor ein detaillierter Mitarbeiterbeteiligungsplan ausgearbeitet und umgesetzt wird. Dazu müssen diverse Fragen geklärt werden. Zum Beispiel:
- Welche Form von Beteiligung (Erfolgs- versus Kapitalbeteiligung bzw. Kombination) soll geschaffen werden?
- Welcher Kreis von Mitarbeitern soll Mitarbeiterbeteiligungen erhalten oder erwerben können?
- Welche Art von Beteiligungen soll konkret ausgeben werden (Aktien, Partizipationsscheine oder Optionen mit oder ohne Sperrfristen?)
- Wie viele Beteiligungen sollen die Mitarbeiter maximal halten?
- Sollen die Beteiligungen gratis oder zu einem Vorzugspreis abgegeben werden?
- Sollen die Mitarbeiter mit den entsprechenden Beteiligungen auch Stimmrechte erhalten oder nicht?
Steuer- und abgaberechtliche Folgen für den Mitarbeiter
Neben den vorstehend erwähnten Fragen zur Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen ergeben sich nicht zuletzt auch entsprechende steuer- und sozialabgaberechtliche Fragestellungen. Sogenannte geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitnehmer sind steuerbar und AHV-beitragspflichtig.
Im Jahr 2013 wurden eigene gesetzliche Bestimmungen über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen eingeführt. Die Verordnung über die Bescheinigungspflicht bei Mitarbeiterbeteiligungen (MBV) verpflichtet den Arbeitgeber, umfangreiche Informationen im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen im Lohnausweis entsprechend zu bescheinigen.
Arten von Mitarbeiterbeteiligungen und deren Besteuerung
Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen sind vielseitig. Am häufigsten kommen in KMU-Verhältnissen die folgenden zwei Beteiligungsformen vor:
Mitarbeiteraktien
Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Zuteilung. Dabei ist zu beachten, dass der Mitarbeiter besteuert wird, obwohl er ja keinen unmittelbaren Liquiditätszufluss (wie bei Lohnzahlung o.ä.) erhält.
Steuerbar als Einkommen ist der Verkehrswert der Aktie vermindert um einen allfälligen Erwerbspreis. Allfällige Sperrfristen (Verkauf der Aktie nicht möglich während einer entsprechenden Frist) werden pauschal mit einem Diskont von 6% pro Sperrjahr berücksichtigt.
Mitarbeiteroptionen
Optionen räumen dem Mitarbeiter das Recht ein, Aktien des Arbeitgebers zu festgelegten Bedingungen zu erwerben. In den meisten Fällen sind die Optionen an Bedingungen geknüpft (z.B. Bezug erst in 5 Jahren möglich, Anstellungsverhältnis muss weiter bestehen etc.)
Solange es sich um gesperrte und keine börsenkotierte Optionen handelt, werden diese erst im Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Steuerbar als Einkommen ist hier der Verkehrswert der Aktie bei Ausübung, vermindert um den allfälligen Ausübungspreis.
Eindämmung von steuerfreiem Kapitalgewinn des Arbeitnehmers / herausfordernde Bescheinigungs- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
Aufgrund der vielseitigen Ausgestaltungsmöglichkeiten beschäftigt die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen auch die Praxis immer wieder. Die Absicht der Steuerbehörden ist klar: Der steuerfreie Kapitalgewinn mit Mitarbeiterbeteiligungen welche die Arbeitnehmer von Ihren Arbeitgebern erhalten/erwerben, soll möglichst eingedämmt werden. Dazu kommen neben Steuerfolgen für die Mitarbeiter nicht zu unterschätzende Bescheinigungs- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers.
KENDRIS unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung und bei Fragen rund um Mitarbeiterbeteiligungspläne. Sei es deren Ausgestaltung, in Bewertungsfragen oder bei deren Beurteilung und Reduktion von steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Risiken.