Die Schweiz lanciert ein neues Portal für den automatischen Informationsaustausch namens MyTaxWorld
Die Schweizer berichtenden Finanzinstitute können mit der Einreichung der CRS-Rückgaben beginnen, um die Frist bis zum 30. Juni 2019 einzuhalten
Die meldepflichtigen Schweizer Finanzinstitute können mit der Einreichung der CRS-Rückgaben beginnen, um die Frist bis zum 30. Juni 2019 einzuhalten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat letzte Woche das
neue Portal
zur Verfügung gestellt und die entsprechenden
aktualisierten technischen Merkblätter
vom Mai 2019 herausgegeben, die in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar sind.
Obwohl es keine wesentlichen Änderungen an der Formatierung, Verschlüsselung und Übermittlung der Berichte gibt, muss jedes zuvor auf dem alten Portal registrierte Finanzinstitut seinen Zugang zu MyTaxWord mit dem kürzlich vom ESTV per Post erhaltenen Aktivierungscode aktivieren.
Da die Meldefrist für den 30. Juni 2019 kurz bevorsteht, werden die Schweizer Finanzinstitute aufgefordert, ihren Zugang zum Portal zu aktivieren und erste Testberichte einzureichen.
Die Unterlassung der Registrierung, der Abgabe einer Rückgabe oder der Verletzung der Meldepflicht führt gemäss Artikel 10 des AIA-Reglements zu einer Geldstrafe von bis zu 250'000 CHF.
Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen auf Ihre Berichtspflichten haben , wenden Sie sich bitte an uns unter .
(Source Picture: Screenshot, ESTV, myTaxWorld)