Controlling bringt ein schärferes Unternehmensbild
Die Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmen sind nicht abschätzbar. Die Verunsicherung ist gross. In Krisenzeiten ist ein funktionierendes Controlling gefragt. Unsere Treuhand Expertinnen und Experten zeigen Ihnen die Möglichkeiten gerne auf.
Die Auswirkungen des Coronavirus auf Unternehmen sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Die Ertragslage sowie die Liquidität vieler Unternehmen werden leiden. Die Unsicherheit ist gross. Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Branchen unter Druck geraten, beziehungsweise bereits unter Druck sind. In solchen Zeiten ist ein funktionierendes Controlling gefragt.
Kontrollinstrumente sind in Krisenzeiten unentbehrlich
Die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist überlebenswichtig. Mit einem professionellen Controlling, das betriebswirtschaftliche Zahlen detailliert ausweist, hat das Management ein gutes Führungsinstrument, nicht nur für die aktuelle Krisenzeit sondern auch für die Zukunft. Es werden in der Praxis oftmals sogenannte «best case»-, «worst case»- und «normal case»-Varianten erarbeitet.
Ein gutes Controlling ist ein entscheidender Erfolgsfaktor
Ein funktionierendes Controlling soll dem Management operative Handlungsoptionen aufzeigen. Die betriebs- und finanzwirtschaftlichen Bereiche sind laufend zu durchleuchten und die Folgen für das Unternehmen gesamtheitlich darzustellen. Wirksames Controlling, von der Budgetierung bis hin zum aussagekräftigen Reporting, ist unerlässlich für den Erfolg in Ihrem Unternehmen.
Beschliessen Sie Krisenmassnahmen
Ein Budget-Forecast als Steuerungselement
Wir empfehlen Ihnen, rasch möglichst Krisenmassnahmen zu beschliessen und diese in einem verlässlichen Budget-Forecast, einer Prognose, darzustellen. Machen Sie diese Prognose für die nächsten 12 Monate. Mit der Implementierung eines Budget-Forecasts führen Sie ein Steuerungsinstrument in Ihrem Unternehmen ein, das Sie ruhig durch diese turbulenten Zeiten bringt.
Liquidität sichern
Wann die Pandemie abklingen oder wie lange sie noch andauern wird, kann heute niemand vorhersagen. Vergangene Ereignisse haben uns gelehrt, dass die Wirtschaft einige Zeit darunter leiden wird. «Liquidität ist der Sauerstoff Ihres Unternehmens»: Nach diesem Motto sollten Sie sich richten und entsprechende Vorkehrungen treffen, denn Liquidität ist das entscheidende Element, um das Unternehmen aufrechtzuerhalten. Die häufigste Ursache für den Konkurs eines KMU ist ein temporäres Liquiditätsproblem.
Liquiditätshilfe vom Schweizer Bund annehmen
In Not geratene Unternehmen erhalten ab heute vom Bund verbürgte Überbrückungskredite von bis zu 10 Prozent ihres Umsatzes beziehungsweise maximal CHF 20 Mio.
Siehe folgende Bestimmungen auf der Webseite von Swissbanking .
Covid-19-Kredit: Beträge bis zu CHF 0,5 Mio. pro Gegenpartei werden von den Banken unkompliziert ausbezahlt und vom Bund via Bürgschaftsorganisationen zu 100 Prozent verbürgt. Der Zinssatz beträgt aktuell 0 Prozent.
Covid-19-Kredit Plus: Beträge von über CHF 0,5 Mio. bis CHF 20 Mio. werden vom Bund via Bürgschaftsorganisationen zu 85 Prozent verbürgt. Vorausgesetzt ist eine vorgängige, umfassendere Prüfung des Antrags durch die Bank. Der maximale Betrag der Kreditfazilität liegt bei CHF 20 Mio. pro Gegenpartei. Der Zinssatz beträgt aktuell 0,5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen.
Die Liquiditätshilfe können die Unternehmen am besten bei der Hausbank beantragen. Alle Informationen zur COVID19 Überbrückungshilfe finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartements .
Krisenmanagement-Team definieren
Wichtig ist auch, dass Sie in Ihrem Unternehmen ein Krisenmanagement-Team aufsetzen.
- Identifizieren Sie zusammen die Unterbrechungen und Einschränkungen in der Produktion, im Vertrieb oder in der Administration.
- Sorgen Sie vor für den Fall, dass Mitarbeitendekrank werden und zuhause bleiben müssen.
- Sprechen Sie mit strategischen Geschäftspartnerinnen und -partnern. Können Sie sich allenfalls gegenseitig aushelfen? Falls ja, klären Sie ab, welche vertraglichen Verpflichtungen dann erfüllt werden müssten.
- Nehmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Softwarepartnerin oder -partner Kontakt auf. Vielleicht kann Ihr Planungstool ganz einfach an die veränderten Gegebenheiten angepasst werden.
Handelsrechtliche Möglichkeiten zur ausserordentlichen Situation
Artikel 960a Abs. 4 OR sowie Art. 960e Abs. 3 Ziffer 4 OR bietet die Möglichkeit zur Bildung einer Rückstellung zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens.
Sofern Sie Ihren Jahresabschluss 2019 noch nicht fertiggestellt haben, denken Sie an die Möglichkeit dieser Rückstellung. Durch Bildung der Rückstellung wird der Reingewinn geschmälert. Gemäss bisheriger Praxis der Kantone und des Bunds stellt diese Rückstellung keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Aufgrund der aktuellen Situation ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich auch die steuerliche Praxis ändert. Ein weiteres probates Mittel zur Sicherung der Liquidität ist ein Verzicht auf die Auszahlung einer Dividende. Sie schaffen so dem Unternehmen Luft, damit es sich erholen kann.
Chancen sehen
Wir sehen die derzeitige Krisensituation als Chance. Unsere Wirtschaft erfährt damit – hoffentlich - einen Digitalisierungsschub. Nutzen wir die Gelegenheit dazu, im Unternehmen elektronische Planungstools einzusetzen. Bleiben wir also optimistisch und stellen wir die richtigen Weichen, um gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen.