Der IRS verlängert die FATCA Meldefrist aufgrund von COVID-19

Lea Simmler
Lea Simmler
Manager
Der IRS verlängert die FATCA Meldefrist aufgrund von COVID-19

Finanzinstitute, die als Reporting Model 2 FFI oder Participating FFI klassifiziert sind, müssen die Meldungen nicht bis zum 31. März 2020 eingereicht haben.

Ausländische Finanzinstitute (FFI) die Informationen zu US Personen gemäss einem Model 2 IGA oder einem FFI Agreement direkt an den IRS melden, sogenannte Reporting Model 2 FFI und Participating FFI, müssen Meldungen grundsätzlich jedes Jahr bis zum 31. März einreichen. Aufgrund des COVID-Virus hat der IRS nun seine  FATCA FAQs  aktualisiert und dadurch eine Verlängerung der Meldefrist für solche FATCA-Meldungen (gemäss Formular 8966) gewährt. Die Frist wird vom 31. März 2020 bis zum 15. Juli 2020 verlängert. Der IRS hat ausserdem darauf hingewiesen, dass für diese Fristverlängerung kein Formular 8809-I eingereicht werden muss.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit  unseren Experten  in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen zur FATCA-Meldepflicht haben. Um die regulatorischen Anforderungen von FATCA zu erfüllen, bieten unsere Spezialisten umfassende  FATCA-Melde- und Beratungsdienstleistungen  an - von der Klassifizierung nach FATCA bis hin zu den jährlichen Compliance-Pflichten der FATCA-Verantwortlichen.