Mögliche Ein- bzw. Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Spanien und ausgewählten lateinamerikanischen Ländern zur Bewältigung des wirtschaftlichen Abschwungs der Covid-19 Pandemie - Teil 3 Spanien

César Grande García
César Grande García
Director
Mögliche Ein- bzw. Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Spanien und ausgewählten lateinamerikanischen Ländern zur Bewältigung des wirtschaftlichen Abschwungs der Covid-19 Pandemie - Teil 3 Spanien

Obwohl es sich bei der Vermögenssteuer bekanntlich um ein Auslaufmodell handelt, erfährt sie jetzt in Spanien und ausgewählten lateinamerikanischen Ländern einen Aufschwung. Dies um einerseits gegen Auslandsvermögen vorzugehen und andererseits die hohen Staatsausgaben im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 zu senken. Wenn Sie diese Themen gerne diskutieren und erfahren möchten, wie Sie vorausschauend planen können, freue ich mich über ihre Kontaktaufnahme.

Obwohl es sich bei der Vermögenssteuer bekanntlich um ein Auslaufmodell handelt, erfährt sie jetzt in Spanien und ausgewählten lateinamerikanischen Ländern einen Aufschwung. Dies um einerseits gegen Auslandsvermögen vorzugehen und andererseits die hohen Staatsausgaben im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 zu senken. Wenn Sie diese Themen gerne diskutieren und erfahren möchten, wie Sie vorausschauend planen können, freue ich mich über ihre Kontaktaufnahme.

 

Spanien wurde von der Covid-19 Pandemie sehr hart getroffen. In diesem Zusammenhang sind in letzter Zeit einige Stimmen laut geworden die die Ein- bzw. Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auf "hohen Vermögen" fordern.

Spanien ist eines der wenigen EU-Länder in denen Vermögen noch immer jährlich besteuert wird (Wiedereinführung im Jahr 2011 durch das Real Decreto Ley 13/2011, de 16 de Septiembre). Bis heute hat jede in Spanien niedergelassene Person oder nicht niedergelassene Person mit in Spanien belegenem Vermögen (z.B. im Ausland wohnhafte Personen mit Immobilien in Spanien) einen persönlichen Steuerfreibetrag von 700'000 EUR.

 

Darüber hinaus geniessen Niedergelassene einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu EUR 300'000 sofern der Wert ihrer in Spanien belegenen Immobilie diesen Wert übersteigt. Daher könnte ein in Spanien ansässiges Ehepaar das eine Immobilie (lautend auf beider Namen) hält potenziell einen Steuerfreibetrag von insgesamt 2 Millionen EUR für Vermögenssteuerzwecke abziehen. Da es sich bei der Vermögenssteuer in Spanien um eine individuelle Steuer handelt, müssen die Eheleute jedoch separate Vermögenssteuererklärungen einreichen. Die progressiven Vermögenssteuersätze beginnen bei 0,2% und gehen bis zu 2,5% für Vermögen welche die Freibeträge um mehr als 10 Millionen EUR übersteigen. Die autonomen Regionen können diese Sätze anpassen und tun dies auch. Die Balearen erhöhten den Spitzensteuersatz auf 3,45%. Madrid ist bis heute die einzige Region die eine 100%ige Steuerbefreiung vorsieht. Seine Einwohner müssen keine Vermögenssteuer zahlen. Dies unabhängig von ihrem gesamten Nettovermögen.

 

Unidas Podemos (UP), eine erst neulich aufgetretene linke politische Partei in Spanien hat kürzlich die Diskussion über die Einführung einer Vermögenssteuer mit einem Freibetrag von 400'000 EUR und einem Steuersatz von 2% auf Vermögen über 1 Million EUR, 2,5% auf Vermögen über 10 Millionen EUR, 3% auf Vermögen über 50 Millionen EUR und 3,5% auf Vermögen über 100 Millionen EUR lanciert. Es ist ihre Absicht diese erhöhte Steuerbelastung bei den 1000 wohlhabendsten Familien Spaniens einzuführen. Es wird allerdings nicht präzisiert, ob sie nur auf Finanzvermögen oder auch auf gebundenes Unternehmensvermögen angewandt werden soll.

 

Umfragen haben immer gezeigt, dass die Vermögenssteuer zu Recht ein Auslaufmodell ist. Sie hat sich in der Vergangenheit aus mehreren Gründen als höchst ineffizient erwiesen, unter anderem wegen der Kapitalflucht. Wenn man die wohlhabendste Gesellschaftsschicht, gleichzeitig aber auch die mobilsten Mitglieder der Gesellschaft mit diesen Massnahmen erfassen will, wird man sie dazu motivieren das Land zu verlassen. Mit ihnen werden auch das Betriebskapital, das Risikokapital und das Kapital, das am Ende Arbeitsplätze in diesen Ländern schafft, das Land verlassen.

 

 

P.S. haben Sie unseren  KENDRIS LATAM Image Film  bereits gesehen?