Liechtenstein CRS & FATCA Reporting Leitfaden
Halten Sie sich über alle CRS und FATCA Meldepflichten in Liechtenstein auf dem Laufenden.
Rechts-, Steuer- und Compliance-Fachleute können dank KENDRIS über alle CRS- ( Common Reporting Standard ) und FATCA- ( Foreign Account Tax Compliance Act ) Meldepflichten weltweit auf dem Laufenden bleiben. In diesem Artikel erläutern wir die Anforderungen für Liechtenstein.
Anwendbares Recht
In Liechtenstein wurde der CRS im Jahr 2015 in lokal anwendbares Recht überführt. Das entsprechende „ Gesetz über den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA Gesetz) “ sollte zusammen mit dem AIA-Merkblatt gelesen werden.
Liechtenstein und die Vereinigten Staaten von Amerika haben ein Abkommen ( IGA ) zur Tax Compliance und zur Umsetzung von FATCA unterzeichnet, welches seit dem 30. Juni 2014 gültig ist. Da Liechtenstein eine Model 1 Jurisdiktion ist, sind Finanzinstitute verpflichtet, der lokalen Regierung bestimmte Informationen über US-Konten zu melden. Der Informationsaustausch mit den USA gemäss IGA wird des Weiteren durch das FATCA-Gesetz in Liechtenstein geregelt, welches hier zu finden ist.
Die anwendbaren CRS und FATCA Normen definieren die Sorgfalts- und Meldepflichten für Finanzinstitute in Liechtenstein, aber auch die Sanktionen bei Nicht-Einhaltung und gewisse Ausnahmeregelungen.
Registrierung auf dem Portal
Nur liechtensteinische Finanzinstitute mit meldepflichtigen Konten müssen auf dem liechtensteinischen AIA-Portal registriert werden. Wenn zum ersten Mal meldepflichtige Konten identifiziert wurden, hat die Registrierung des Finanzinstituts im Folgejahr spätestens bis zum 31. Mai zu erfolgen.
Ein meldendes Finanzinstitut kann entweder einzeln oder zusammen mit anderen Finanzinstituten über eine Hauptmeldestelle registriert werden. Letztere Option kann insbesondere bei Treuhändern, die mehrere liechtensteinische Finanzinstitute verwalten, von Vorteil sein. Im Falle eines Trustee-Documented Trusts muss der Trustee und nicht der Trust registriert werden.
Meldepflichten
Die Meldefrist für die Einreichung von CRS und FATCA Meldungen ist der 30. Juni. Wobei es in Liechtenstein nur gemäss FATCA verpflichtend ist, Meldungen einzureichen, die auf dem Kalenderjahr basieren, für CRS Meldungen jedoch nicht. Ausserdem gibt es keine Pflicht, eine Nil-Meldung einzureichen, wenn keine meldepflichtigen Konten geführt werden.
In der aktuellsten Version der technischen Wegleitung werden die notwendigen Schritte zur erfolgreichen Einreichung einer Meldung anhand von verschiedenen Beispielen detailliert beschrieben.
Richtlinien und Verfahren
Meldende liechtensteinische Finanzinstitute sind verpflichtet, die zur Durchführung der AIA-Sorgfaltspflichten unternommenen Schritte und herangezogenen Nachweise zu dokumentieren. Sie sind zudem verpflichtet, diese Dokumentation während zehn Jahren nach dem Ablauf des letzten Kalenderjahres, in dem das meldende liechtensteinische FI entsprechende Informationen zu melden hatte, aufzubewahren.
Nützliche KENDRIS Links
- CRS reporting tipps
- CRS reporting guide (EN)
- Länderspezifische Fristen für CRS & FATCA
- CRS & FATCA Mobile Compliance App
CRS & FATCA Länder Reporting Leitfaden
- Jersey CRS & FATCA Reporting Leitfaden
- Belize CRS & FATCA Reporting Leitfaden
- BVI CRS & FATCA Reporting Leitfaden
Wenn Sie Hilfe bei Ihrem CRS und FATCA Reporting wünschen, dann schauen Sie sich unsere an oder wenden Sie sich an unsere CRS Experten .