Kendris Jahrbuch 2020/2021
In der 15. Auflage wurde das Herausgebergremium verkleinert und der Teil Steuern gekürzt. Geblieben sind die Einkommens- und Vermögenssteuern aller Kantone und des Bundes (Kapitel A.) sowie die Nachbesteuerung in Erbfällen (Kapitel C.). Daneben werden nur noch die Erbschafts- und Schenkungssteuern behandelt, in Kapital B. auf kantonaler Ebene, in Kapitel D. die Doppelbesteuerungsabkommen und im Kapitel E. in anderen Ländern (internationaler Teil). Der Teil Recht wurde ausgebaut und weist zwei wesentliche Neuerungen auf: Zum einen wird China als neues Land aufgenommen, welches 2020 ein neues Erbrecht erhielt, und zum andern wird neben den bisherigen Abschnitten über die gesetzliche Erbfolge (1.), Verfügungsbeschränkungen, insbesondere durch Pflichtteile (2.) und den Kollisionsregeln für internationale Nachlässe (3.) neu ein Abschnitt über die güterrechtliche Auseinandersetzung (4.) aufgenommen. Aus den aktuellen Angaben zur Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung der Schweiz, ist die Revision des schweizerischen Erbrechts (Kapitel F.) hervorzuheben, dessen erste Etappe (Reduktion der Pflichtteile) 2022 in Kraft treten dürfte. In der Revision des Internationalen Erbrechts (Art. 86-96 IPRG) wurde 2020 ein Entwurf des Bundesrates vorgelegt