Willensvollstreckung - Aktuelle Praxis 2020-2021
Jahresbericht 2020/2021.
Im Jahresbericht 2020/2021 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Bei einer Fusion wird die übernehmende Gesellschaft neue Willensvollstreckerin; (2) Der Erblasser kann die Aufgaben des Willensvollstreckers in der letztwilligen Verfügung präzisieren und ihm Weisungen erteilen oder Aufgaben im Bereich des Personenrechts übertragen; (3) Kryptowährungen wie Bitcoins verlangen neue Rollen bei der Vermögensübertragung und -verwaltung; (4) Auch wenn sich ein Erbe gegen die Bezahlung eines Vorschusses oder Honorars ausspricht, wird das Recht des Willensvollstreckers, selbständig Zahlungen an sich selbst vorzunehmen, nicht beseitigt; übermässige Zahlungen können vom Gericht blockiert werden; (5) Die unteilbare Einheit des Willensvollstreckeramtes kann dadurch gemildert werden, dass die bei der Ungültigkeitsklage nicht beteiligten Erben beigeladen werden oder dass sie als Nebenintervenienten zugelassen werden.
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