Die Schweiz suspendiert den automatischen Informationsaustausch mit Russland
Am 16. September 2022 beschloss der Schweizer Bundesrat, die Übermittlung von Daten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) nach dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) an die Russische Föderation zu suspendieren – ebenso wie alle anderen steuerbezogenen Informationsaustausche, einschliesslich des automatischen Informationsaustauschs über länderbezogene Berichte (CbC), des Informationsaustauschs auf Ersuchen (EoIR) sowie des spontanen Informationsaustausches.
Für den AIA im Rahmen des CRS bedeutet dies konkret, dass wenn ein meldendes Schweizer Finanzinstitut (FI) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für den Meldezeitraum 2021 Informationen über seine in Russland ansässigen Kontoinhaber (und/oder deren beherrschenden Personen) übermittelt hat, wird die ESTV den russischen Behörden diese Informationen nicht zum bevorstehenden Austauschtermin am 30. September 2022 zur Verfügung stellen.
Es ist zu beachten, dass alle Verpflichtungen eines meldenden Schweizer FI ansonsten von der Suspendierung unberührt bleiben. Meldepflichtige Schweizer FIs müssen nach wie vor die relevanten Finanzkontodaten von in Russland steuerlich ansässigen Personen sammeln und jährlich an die ESTV übermitteln.
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