Stiftung gründen in der Schweiz: Ein Leitfaden
Stiftungsgründungen haben in der Schweiz eine lange Tradition. Stiftungen bieten die Möglichkeit, nachhaltige Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken. Bei der Gründung gibt es aber einige Stolpersteine, die Sie kennen sollten. Was Sie rund um die Gründung einer Stiftung in der Schweiz wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Stiftung
Die Stiftung ist ein verselbständigtes Vermögen, das von einem Stifter für einen bestimmten dauerhaften Zweck zur Verfügung gestellt wird. Die Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist Trägerin von eigenen Rechten und Pflichten. Der Zweck der Stiftung kann vom Stifter in der Stiftungsurkunde ziemlich frei festgelegt werden. Der einmal festgelegte Zweck ist für den Stiftungsrat verbindlich und kann nur noch erschwert verändert werden.
Die in der Schweiz errichteten Stiftungen können unterteilt werden in:
- gemeinnützige Stiftungen
- Familienstiftungen
- kirchliche Stiftungen
- Personalvorsorgestiftungen (Pensionskassen)
Die gemeinnützige Stiftung
Der Zweck einer gemeinnützigen Stiftung kann philanthropisch, sozial, kulturell oder wissenschaftlich sein. Eine gemeinnützige Stiftung kann keinem privaten Interesse dienen und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Gemeinnützige Stiftungen werden in der Regel von einer oder mehreren Privatpersonen gegründet, aber auch Unternehmen oder die öffentliche Hand können Stiftungen gründen.
Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen verfolgen Familienstiftungen einen wirtschaftlichen Zweck. So kümmert sich eine solche Stiftung um den Erhalt des Familienvermögens sowie die finanzielle Unterstützung der Familienangehörigen.
Voraussetzungen für eine Stiftungsgründung in der Schweiz
Während Stifter beispielsweise beim Namen der Stiftung frei sind, sind bei der Gründung einige rechtliche Voraussetzungen (Art. 80-89c ZGB) zu erfüllen:
- Stiftungszweck: Der Zweck einer Stiftung ist frei bestimmbar, er darf jedoch nicht rechtswidrig oder unsittlich sein.
- Verhältnis zwischen Zweck und Vermögen: Jede Stiftung muss einen bestimmten Zweck verfolgen und das Vermögen muss für diesen Zweck genutzt werden. Die Voraussetzung hier ist, dass das Vermögen und der Stiftungszweck in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen.
- CHF 50'000.– Anfangskapital: Dies besagt die Praxis der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Falls dieses Mindestkapital bei der Gründung der Stiftung nicht bereitgestellt wird, muss der Stifter nachweisen, dass später ausreichende Mittel beigesteuert werden.
- Urkunde oder «von Todes wegen»: Die Errichtung der Stiftung erfolgt durch eine öffentliche Urkunde. Auch eine Stiftungsgründung «von Todes wegen» – mittels Testaments oder Erbvertrag ist möglich – wobei in der Praxis eher dazu geraten wird, Stiftungen bereits zu Lebzeiten zu errichten und gegebenenfalls vorzusehen, dass der Stiftung im Todesfall zusätzliche Mittel zugeführt werden.
Die Urkunde bestimmt den Zweck, die Widmung des Anfangskapitals, den Stiftungsnamen, die Organisation der Stiftung und die Art der Verwaltung. Diese rechtlichen Voraussetzungen klingen zwar auf den ersten Blick simpel, es lohnt sich aber die nötigen Abklärungen und die Aufbereitung der Dokumente mit einer Expertin oder einem Experten vorzunehmen.
Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung ist der gemeinnützige Zweck hinreichend klar und dennoch genügend zukunftsoffen auszugestalten, da dieser Zweck später nur noch erschwert verändert werden kann. Damit eine gemeinnützige Stiftung in der Schweiz von den Steuern befreit werden kann, muss in den Statuten sichergestellt werden, dass das Stiftungsvermögen definitiv nur noch gemeinnützig verwendet werden kann. Ein Rückfluss der Stiftungsgelder an den Stifter ist bei gemeinnützigen steuerbefreiten Stiftungen ausgeschlossen.
Bei KENDRIS haben wir schon unzählige Stiftungsgründungen nach Schweizer Recht begleitet. Kontaktieren Sie uns ungeniert und unverbindlich für ein erstes Gespräch, um mehr über unser Angebot zu erfahren.
Kosten bei der Stiftungsgründung und dem Betrieb
Bei der Gründung und dem Betrieb einer Stiftung in der Schweiz fallen einmalige und wiederkehrende Kosten an:
Einmalige Kosten: Zu den einmaligen Kosten gehören die Gebühren für die Gründung der Stiftung, wie Notariatskosten für die öffentliche Urkunde, Eintragungskosten ins Handelsregister sowie Kosten der Beratungsunternehmen. Eine Beratung lohnt sich bei der Formulierung des (insbesondere gemeinnützigen) Zwecks, bei der Sicherstellung der Steuerbefreiung und bei der Festlegung der Organisation der Stiftung.
Wiederkehrende Kosten: Regelmässige Kosten sind Verwaltungskosten, Buchhaltungs- und Revisionskosten sowie Ausgaben für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Gemeinnützige Stiftungen müssen zudem die Anforderungen der eidgenössischen oder kantonalen Stiftungsaufsichten erfüllen, was zusätzliche Kosten für Berichte und Kontrollen nach sich ziehen kann. Eine professionelle Verwaltung durch eine/n Partner:in kann Ihnen helfen, diese Kosten transparent und planbar zu halten.
Revisionsstelle für Stiftungen
Nach der Gründung unterliegt die Stiftung jährlich einer Prüfung durch eine externe Revisionsstelle, die Aufsichtsbehörde und periodisch durch die Steuerbehörde. Je nach Kanton muss die Stiftung jährlich oder in einem festgelegten Rhythmus eine Steuererklärung einreichen, um die Steuerbefreiung weiterhin zu behalten. Diese Rechenschaftspflicht umfasst die Erstellung eines Jahresberichts und einer Jahresrechnung, die den Anforderungen der Stiftungsaufsicht entsprechen müssen. Diese Dokumente legen die Verwendung der Mittel und die Erreichung der Stiftungsziele nachvollziehbar dar.
Die regelmässige Revision durch eine externe Revisionsstelle stellt sicher, dass die finanziellen Mittel korrekt verwaltet und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine professionelle Unterstützung kann Ihnen helfen, diese Anforderungen effizient und rechtskonform zu erfüllen.
Vor- und Nachteile einer Stiftungsgründung
Die Gründung einer Stiftung bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Vorteile einer Stiftung in der Schweiz:
- Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung: Gemeinnützige Stiftungen können von Steuerbefreiungen profitieren, wodurch die finanziellen Mittel optimal eingesetzt werden können.
- Langfristige Zielverfolgung: Eine Stiftung ermöglicht es, langfristige Ziele zu verfolgen, die über die Lebenszeit des Stifters hinausgehen.
- Rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit: Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person und kann somit unabhängig vom Stifter agieren.
- Nachlassplanung: Stiftungen können ein effektives Instrument zur Nachlassplanung sein, indem sie den langfristigen Erhalt von Vermögenswerten und die Erfüllung philanthropischer Ziele sicherstellen.
Nachteile einer Stiftung in der Schweiz:
- Initiale Gründungskosten: Die initialen Kosten rund um die Gründung (Notare, Eintragung im Handelsregister, usw.) sind durch den Stifter oder die Stiftung zu tragen.
- Verwaltung: Die Verwaltung einer Stiftung erfordert einen laufenden administrativen Aufwand und die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben. Zwar ist die Verwaltung und Kontrolle mit Kosten verbunden, mit einer ordentlichen Verwaltung und Kontrolle ist aber auch sichergestellt, dass die Stiftungsmittel entsprechend dem festgelegten Zweck eingesetzt werden.
- Gebundene Mittel: Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft gebunden, beaufsichtigt und kann nicht zweckentfremdet werden, insbesondere nicht mehr zu privaten Zwecken verwendet werden.
Die vorstehenden Nachteile einer Stiftung nach Schweizer Recht können Sie in der Regel mit professionellen Strukturen sowie einem kompetenten Partner an Ihrer Seite abfedern. Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne.
Stiftung gründen in der Schweiz: So gehen Sie vor
Die Gründung einer Stiftung kann in verschiedene Phasen unterteilt werden:
Phase 1: Zweckbestimmung und Planung
- Definieren Sie den klaren Zweck Ihrer Stiftung. Überlegen Sie, welche Ziele Sie verfolgen möchten und wie diese Ziele langfristig erreicht werden können.
- Planen Sie die finanzielle Ausstattung der Stiftung. Berücksichtigen Sie dabei das Mindestanfangskapital von CHF 50'000.– sowie die laufenden Finanzierungsmöglichkeiten.
Phase 2: Rechtliche Vorbereitung
- Lassen Sie die notwendigen Stiftungsdokumente erstellen, einschliesslich der Stiftungsurkunde. Ihr Beratungsunternehmen wird darauf achten, dass diese Dokumente alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Lassen Sie sich bei der Erstellung der Dokumente von KENDRIS unterstützen. KENDRIS bietet umfassende Dienstleistungen zur Gründung und Verwaltung von Stiftungen an.
Phase 3: Gründungsprozess
- Der Gründungsakt erfolgt in der Regel durch eine öffentliche Urkunde. Nach diesem Akt wird die Stiftung ins Handelsregister eingetragen und damit offiziell ins Leben gerufen.
Phase 4: Verwaltung und Betrieb
- Nach der Gründung ist die Stiftung zu verwalten. Dies umfasst die Administration der Stiftung, die Buchführung hinsichtlich des Stiftungsvermögens, die Durchführung der Stiftungsziele und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
- Eine professionelle Unterstützung durch KENDRIS kann Ihnen helfen, die Verwaltung Ihrer Stiftung effizient und rechtskonform zu gestalten – und die Anforderungen der Stiftungsaufsicht stets einzuhalten.
Bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz gibt es viele Aspekte zu beachten. Wir von KENDRIS unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt des Prozesses, von der Planung über die rechtliche Vorbereitung bis hin zur Verwaltung Ihrer Stiftung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Dienstleistungsangebot stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
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